Nach einem Krisengipfel im Bundeskanzleramt steht fest: Ab 27. Dezember wird die Sperrstunde auf 22 Uhr vorverlegt – auch zu Silvester. Der Grund dafür ist die Ausbreitung der Omikorn-Variante.

Außerdem werde von Silvesterfeiern abgeraten.

Sperrstunde in Gastronomie ab 22 Uhr

Ein Krisengipfel im Bundeskanzleramt hat ergeben, dass die Sperrstunde in der Gastronomie ab dem 27. Dezember 2021 bereits um 22 Uhr gilt. Davon betroffen ist, anders als bisher gedacht, auch die Silvesternacht. Grund dafür ist die schnelle Ausbreitung der Omikron-Variante, so Chief Medical Officer Katharina Reich von der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO).

Seitens Experten wird von großen Silvesterfeiern abgeraten. Wenn, dann nur im engsten Kreis und nur mit Personen, die geimpft und getestet sind, wie es weiter heißt.

Zudem sind ab dem 27. Dezember Zusammenkünfte im Inneren ohne zugewiesenen Sitzplatz für maximal 25 geimpfte Personen und mit Maskenpflicht gestattet. Bei zugewiesenen Sitzplätzen gibt es eine Obergrenze: Bis zu 500 Personen bei 2-G, 1.000 bei 2-G Plus und 2.000, wenn mit Booster geimpft und zusätzlich getestet wurde.

Vier Länder Covid-Variantengebiete

Dazu kommen vier neue Länder, die ab dem 24. Dezember als Virusvariantengebiete gelten: Großbritannien, die Niederlande, Dänemark und Norwegen. Was das für Österreicherinnen und Österreicher bedeutet: Österreichische Staatsbürger und EU-Bürger sind damit weiterhin zur Einreise berechtigt, müssen sich aber registrieren, einen PCR-Test bei der Einreise vorlegen und sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Wer bereits eine Boosterimpfung erhalten hat, kann mit einem PCR-Test die Quarantäne umgehen.