Geschäfte in Österreich dürfen am 19. Dezember und damit erstmals seit 1960 an einem Sonntag vor Weihnachten geöffnet bleiben. Darauf haben sich die Sozialpartner am Dienstag geeinigt. Der zusätzliche Shoppingtag vor den Feiertagen soll zumindest einen Teil des Umsatzes nachholen. 

Mitarbeiter, die sich freiwillig melden, verdienen an diesem Tag das Doppelte und bekommen einen freien Tag extra.

Sonntag vor Weihnachten: Geschäfte bleiben offen

Aufgrund des Lockdowns in Österreich fällt der Handel heuer um ganze drei Einkaufssamstage im Advent um. Ein großer Verlust für viele Geschäfte. Die Rufe nach einem zusätzlichen Shoppingtag wurden immer lauter. Als Kompromiss haben sich Sozialpartner und Gewerkschaft nun darauf geeignet, dass der Handel am 19. Dezember – also dem letzten Adventsonntag – die Geschäfte öffnen darf. So soll zumindest einen Teil des Umsatzes nachgeholt werden. 

Der Handel bekomme durch die Öffnung im Weihnachtsgeschäft eine bessere Chance, gegen internationale Online-Konzerne zu bestehen, so die Handelsobfrau in der Wiener Wirtschaftskammer Margarete Gumprecht in einer Aussendung.

Supermärkte und Drogerien bleiben trotzdem geschlossen

Die Sonntagsöffnung betrifft allerdings tatsächlich nur die Branchen, deren Geschäfte vom derzeitigen Lockdown betroffen sind. „Die Möglichkeit der einmaligen Öffnung betrifft ausschließlich jene Geschäftsstellen, die während der Zeit des Lockdowns geschlossen haben“, stellte die Gewerkschaft klar. Supermärkte und Drogerien bleiben daher zu.

Profitieren sollen etwa Modehändler, Elektrogeschäfte, Spielzeugläden sowie Möbel- oder Buchhandel, die an diesem Tag zwischen 10 und 18 Uhr aufmachen dürfen. Allgemeine Voraussetzung ist aber, dass die Pandemiesituation eine Öffnung auch tatsächlich zulässt. Für die Öffnung der Geschäfte braucht es nun Verordnungen der Landeshauptleute.

Betriebe können aufsperren, müssen aber nicht

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck reagiert mit Freude auf die Öffnung am letzten Adventssonntag, aber betont auch: „Meine Intention ist es nicht, durch eine einmalige Öffnung auf eine generelle Sonntagsöffnung überzugehen. Das derzeitige grundsätzliche Verbot der Sonntagsöffnung basiert unter anderem auf dem öffentlichen Interesse der gemeinsamen Freizeit der Menschen. Das soll so auch beibehalten werden“, versichert sie.

Zudem betonen sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter die Freiwilligkeit der Öffnung am Sonntag. Betriebe können also öffnen, müssen es aber nicht! Auch für die Beschäftigten im Handel ist die Arbeit an diesem Sonntag freiwillig. Lehrlinge dürfen an diesem Tag grundsätzlich nicht arbeiten. Für Beschäftigte mit Betreuungspflichten sollen die Kosten für die Kinderbetreuung übernommen werden.