In Cornwall in England hat ein besorgter Vater nun eine Petition gestartet. Darin fordert er, dass Regelschmerzen in Schulen als legitimer Grund zu fehlen anerkannt werden sollten.

Der Grund für seinen Protest: Das Fehlen seiner 13-jährigen Tochter galt in ihrer Schule als unentschuldigt, weil Menstruationsbeschwerden nicht als „krank sein“ gezählt werden.

Vater fordert Regelschmerzen als „legitimen Grund“ für Fehlen anzuerkennen

In britischen Schulen darf man wegen Regelschmerzen nicht den Unterricht versäumen. Das brachte nun den Vater eines 13-jährigen Mädchens so auf die Palme, dass er eine Petition startete. Weil Marcus Alleynes Tochter wegen Menstruationsbeschwerden die ganze Nacht nicht schlafen konnte und auch keine Schmerztabletten mehr halfen, riefen ihre Eltern die Schule an, um sie krankzumelden. Diese kannte die Entschuldigung aber nicht an, da Regelschmerzen nicht als „krank sein“ gelten.

Wie Marcus gegenüber dem TV-Sender Sky News erzählt, habe ihm das Sekretariat der Schule mitgeteilt, dass dies „kein legitimer Grund“ sei, zu Hause zu bleiben. Eine Aussage, die den Briten extrem wütend macht. Denn „ihr ging es so schlecht, dass wir als Eltern das Gefühl hatten, es sei nicht richtig, sie zur Schule zu schicken“, so der 37-jährige Vater im Interview. Um gegen dieses Problem anzukämpfen, startet er daraufhin eine Petition an das Bildungs- und Gesundheitsministerium.

Mehr als 60.000 Unterschriften

Es sei einfach nicht akzeptabel, dass man jungen menstruierenden Menschen damit das Gefühl vermittelt, sie müssten ihren Schmerz runterschlucken und sie würden nicht ernst genommen, so Alleyne. In seiner Petition fordert er das Bildungsministerium dazu auf, Menstruationsbeschwerden als Fehlgrund anzuerkennen. „Es müsse ein Umdenken geben“, so der 37-Jährige.

Seine Petition auf der Webseite change.org kommt jedenfalls ziemlich gut an. Denn der Brite konnte online bereits mehr als 60.000 Unterschriften von Unterstützern sammeln. Neben der Petition forderte Marcus außerdem auch die Schule dazu auf, Stellung zu dem Vorfall zu nehmen. Diese blieb bislang allerdings aus.

Übrigens: Auch in Deutschland und Österreich gibt es dazu keine klaren Regeln.