Und zack, schon ist Weihnachten wieder vorbei. Während viele reichlich beschenkt wurden und sich über die Präsente auch ehrlich freuen, können andere nicht wirklich etwas mit ihren Geschenken anfangen. Viele fragen sich daher jedes Jahr aufs Neue: Kann man bestimmte Dinge zurückgeben und wie funktioniert ein Umtausch am besten?

Hier findet ihr einige Regeln, die ihr beachten solltet.

Darauf müsst ihr beim Umtausch von Geschenken achten

Auch das Christkind greift hin und wieder mal daneben. Seien es unnötige Last-Minute-Einkäufe, die einem so gar keine Freude bereiten, Kleidungsstücke, die nicht passen, Bücher, die man nun in doppelter Ausführung besitzt oder Elektrogeräte, die man überhaupt nicht braucht. In Sachen Weihnachtsgeschenke kann man vieles richtig, aber auch so einiges falsch machen. Als Beschenkte:r macht man oft gute Miene zum bösen Spiel, während man insgeheim schon überlegt, wie man die Geschenke am besten zu Geld machen kann.

Wer mit dem Gedanken spielt, ein Präsent umzutauschen oder gar zurückzugeben, sollte sich vorher jedoch mit einigen Regeln aus dem Handel vertraut machen. Denn ganz so einfach, wie man denkt, ist die Sache oft nicht. Die Verbraucher:innen dürfen nämlich nicht automatisch davon ausgehen, dass sie die Produkte einfach austauschen können. Denn oft ist man auf die Kulanz der Händler:innen angewiesen. Bei Geschenken, die über Onlineshops bestellt wurden, sieht es jedoch wieder anders aus.

Umtausch und Rückgabe von Geschenken, die nicht gefallen

Nicht selten passiert es, dass Geschenke einfach nicht gefallen. Während sich einige einfach trotzdem höflich bedanken und das Geschenk langsam im Kasten verstaubt oder weitergeschenkt wird, versuchen andere, noch Geld rauszuschlagen oder das Produkt gegen ein „besseres“ einzutauschen. Doch bevor es dazu kommt, sollte man sich lieber nicht zu früh freuen. Denn Händler:innen sind nicht dazu verpflichtet, die gekaufte Ware zurückzunehmen. Und wenn doch, dann gibt es meist eine andere Ware oder einen Gutschein dafür. Bares Geld springt in den seltensten Fällen dabei heraus.

Wer schon im Vorhinein zweifelt, ob das Geschenk auch wirklich das richtige ist, lässt sich am besten schriftlich (etwa am Kassenbon) versichern, dass das Produkt im Notfall umgetauscht werden kann, sollte es nicht gefallen.

Umtausch und Rückgabe von Geschenken, die beschädigt sind

Vollkommen anders ist die Situation jedoch, wenn die geschenkte Ware beschädigt oder mangelhaft ist. Hier kommt die gesetzliche Gewährleistung zum Einsatz. Allerdings muss dafür der Beweis vorliegen, dass das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufes beschädigt war. Wenn dem so ist, dann ist der Handel dazu verpflichtet, die Ware zu reparieren bzw. zu tauschen, den Preis zu mindern oder das Geld zurückzuzahlen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Geschenke Online oder im Store gekauft wurden.

Umtausch und Rückgabe von Geschenken aus Onlineshops

Am einfachsten sind Rückgabe und Umtausch mit Sicherheit, wenn die Waren Online bestellt wurden. Nahezu jeder im Internet geschlossene Vertrag kann binnen 14 Tagen widerrufen werden. Und das ohne weiteren Grund. Das liegt daran, dass die Kund:innen die Ware nicht vor Ort, prüfen können. Um diese Situation auszugleichen, hat man auch die Möglichkeit, während dieser Frist vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Geld wieder retour zu bekommen oder im Gegenzug ein anderes Produkt zu erhalten.

In allen oben genannten Fällen gilt jedoch: Um an den Kassenbon bzw. an die Auftragsbestätigung zu kommen, müssen die Beschenkten erstmal mit ihren Verwandten oder Freunden sprechen, die mit ihren Geschenken einen Fehlgriff gemacht haben. Und dieses Gespräch kann oftmals in eine sehr unangenehme Richtung gehen. Letzter Ausweg: Tauschbörsen oder Secondhand-Shops …