Der Jahreswechsel ist zum Greifen nah. Doch auch in diesem Jahr fallen große Partys erneut aus. Kleine Zusammenkünfte sind jedoch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Einen Überblick, was an Silvester gilt, findet ihr hier.

Die Sperrstunde ab 22 Uhr ist weiterhin aufrecht.

Das gilt an Silvester

Bei all den Regeln und Maßnahmen rund um das Coronavirus samt Varianten kann man schon mal den Überblick verlieren. Damit ihr aber über sämtliche Bestimmungen während dem Jahreswechsel Bescheid wisst, gibt es hier einen kleinen Überblick.

Wie auch schon zu Weihnachten gilt der Lockdown für ungeimpfte Personen über Silvester nicht. Das heißt: In den eigenen vier Wänden dürfen auch Ungeimpfte eine Party mit maximal zehn Personen feiern. Geimpfte dürfen sich mit bis zu 25 Personen treffen, jedoch nur bis 22 Uhr. Danach gilt eine Beschränkung von maximal zehn Personen. Wie bisher gilt im privaten Bereich: Die Polizei darf wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Coronavirus-Regeln nicht kontrollieren. Gibt es jedoch einen Besuch der Polizisten wegen einer angezeigten Ruhestörung, können sie auch überprüfen, ob die Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Mit dieser Ausnahme sollen „Jahresfeierlichkeiten im kleinen Rahmen ermöglicht werden“, heißt es in der „rechtlichen Begründung“ des Verordnungsentwurfs. Das Ministerium rät allerdings von größeren Silvester-Zusammenkünften ab und ruft dazu auf, im kleinen Kreis und getestet zu feiern. 

Lockdown für Ungeimpfte pausiert

Die Ausgangsbeschränkungen für alle, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, pausieren über Silvester. Wer möchte, kann den Jahreswechsel also auch an öffentlichen Orten verbringen. Per Verordnung wird nun festgelegt, dass am 31. Dezember sowie am 1. Jänner die Ausgangsbeschränkungen für diese Personengruppe aufgehoben werden

Gastro-Sperrstunde ab 22 Uhr

Die vorverlegte Sperrstunde bleibt in der Gastronomie und bei Kultureinrichtungen wie Theater und Kinos aufrecht. Diese dürfen – unter Einhaltung der 2-G-Regel – nur bis 22.00 Uhr offen haben. Lokale können danach noch Take-away anbieten. Das bedeutet aber auch, dass Ungeimpfte, auch wenn der Lockdown kurz pausiert, nicht in Restaurants und Bars gehen dürfen.