Bei einer Pressekonferenz am 29. Mai verkündete Bundeskanzler Sebastian Kurz neue Lockerungen für den Sommer. So wird es die Maskenpflicht ab 15. Juni nur noch in drei Bereichen geben.

Somit muss man ab Mitte Juni, neben den Regeln für Veranstaltungen, nur noch in folgenden Bereichen eine Schutzmaske tragen:

  • Öffentlicher Verkehr
  • Gesundheitsbereich, darunter auch Apotheken
  • für Dienstleistungen, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, wie für das Personal in der Gastronomie und Friseure

Keine Maskenpflicht mehr in Schulen und im Handel

In Schulen und im Handel muss die Maske ab 15. Juni demnach nicht mehr getragen werden. Somit gilt die Maskenpflicht nur mehr dort, wo sie „unbedingt notwendig“ ist, etwa überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Betroffen sind davon etwa Dienstleister in der Gastronomie oder auch Friseure. Die Maskenpflicht für Konsumenten in der Gastronomie fällt somit. So muss man beim Betreten eines Restaurants keine MS-Schutzmaske mehr tragen.

Mehr als vier Personen an einem Tisch und Sperrstunde bis 1 Uhr

Auch die Beschränkungen auf vier Personen pro Tisch in den Restaurants fällt ab 15. Juni. Somit müsse man zwar weiterhin den Mindestabstand zu anderen Gästen einhalten, aber die maximale Größe der Gästegruppe bleibt nun den Wirten und Gästen vorbehalten. Die Sperrstunde wird zudem von 23 Uhr auf ein Uhr ausgeweitet.

Kurz apelliert an Eigenverantwortung

„Genauso schnell wie Infektionszahlen sinken, können sie auch wieder ansteigen. Wir sollten daher nicht leichtsinnig werden“, warnt der Bundeskanzler. So sollen Hygienemaßnahmen in die Eigenverantwortung übergehen. So ergänzt er: „Überall dort wo’s möglich ist, halten wir einen Meter Abstand und verzichten auf das Händeschütteln. Und natürlich gilt nach wie vor: Hygiene, Desinfektion, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei Menschenansammlungen. Das ist auch gut, auch wenn es jetzt nicht mehr verpflichtend ist, sondern in Eigenverantwortung passiert.“