Die US-Schauspielerin Ashley Judd hatte wegen sexueller Drangsalierung Klage gegen den ehemaligen Hollywoodmogul Harvey Weinstein eingereicht. Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco entschied am 29. Juli, dass sie ihre Klage weiterverfolgen dürfe.

Eigentlich wurde ihre Klage in erster Instanz abgelehnt. Dies wurde aber nun aufgehoben.

Ashley Judd verklagt Harvey Weinstein

Im März 2020 verurteilte ein Gericht den Filmproduzent Harvey Weinstein zu 23 Jahren Haft wegen Vergewaltigung. Bereits im Oktober 2017 traten mehrere Frauen an die Öffentlichkeit, die von Weinstein sexuell belästigt beziehungsweise vergewaltigt worden sind. Die Vorwürfe von unter anderem Asia Argento, Gwyneth Paltrow, Angelina Jolie, Cara Delevingne und Ashley Judd führten zu einem Skandal und befeuerten die MeToo-Debatte. Weinstein wurde von seinem Unternehmen entlassen und aus der Academy of Motion Picture Arts, die die Oscars verleiht, geworfen.

Judd war im Oktober 2017 eine der ersten Schauspielerinnen, die Weinstein sexueller Vergehen beschuldigt hatten. Sie reichte im April 2018 Klage ein. Darin wirft die Schauspielerin dem Produzenten vor, ihre Filmkarriere beschädigt zu haben, weil sie seine sexuellen Annäherungsversuche zurückgewiesen hatte.

Etappensieg

Nun konnte Ashley Judd einen Etappensieg in ihrer Klage erringen. Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco entschied am Mittwoch, dass die 52-Jährige ihre Klage weiterverfolgen kann. Die anderslautende Entscheidung einer untergeordneten Instanz wurde aufgehoben. In der vorangegangenen Entscheidung hatte ein Richter in Los Angeles im Jänner 2019 eigentlich befunden, dass Judd sich nicht auf die für berufliche Beziehungen geltenden Gesetze gegen sexuelle Belästigung berufen dürfe. Denn sie sei keine Angestellte Weinsteins gewesen.

Das Berufungsgericht kam hingegen nun zu dem Schluss, dass Weinstein aufgrund seiner früheren beruflichen Stellung als einer der größten und erfolgreichsten US-Filmproduzenten in der Lage gewesen sei, Druck auf die Schauspielerin auszuüben. Ihre Klage wegen sexueller Drangsalierung bewertete das Gericht daher als korrekt.