Jene Menschen, bei denen im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus ein besonders hohes Gesundheitsrisiko besteht, zählen zur Risikogruppe. Sie soll nun durch ihre Medikation identifiziert werden. Jene, die arbeiten müssen, sollen dann, wenn möglich Homeoffice machen. Andere erhalten eine bezahlte Freistellung.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat am 2. April im Ö1 Morgenjournal angekündigt, dass die Identifikation der Risikogruppe noch bis Ende der Woche durchgeführt werden soll.

Identifikation der Risikogruppe über Medikation

Wer demnach Medikamente erhält, die auf ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch COVID-19 hindeuten könnten, wird informiert. Besonders schwere Fälle müssen dann ihren Arzt kontaktieren. Dieser entscheidet über eine Dienstfreistellung. Die weniger akut gefährdeten Personen erhalten ein Schreiben ihrer Krankenkasse. Mit diesen können sie zu ihrem Arbeitgeber gehen und Homeoffice beziehungsweise Freistellung ersuchen. Dieses Vorgehen war von der Regierung zuvor bereits angekündigt worden.

Bis Ende der Woche möchte man nun die Zahl und den Kreis der Betroffenen feststellen. Laut Anschober beginne man dann nächste Woche mit der Durchführung. Somit könne man „viel Sicherheit für die Betroffenen geben“. Der Gesundheitsminister erklärte zudem, dass es bald in Pflegeheimen und Pensionistenheimen mehr Virus-Tests und Zugangsbarrieren geben solle.

Was tun, wenn der Arbeitgeber einen nicht freistellen möchte?

Anschober erklärte zudem auch, dass sich in der praktischen Umsetzung wohl noch einige Fragen stellen werden. So wisse man noch nicht genau, wie Betroffene vorgehen sollen, wenn sich ein Arbeitgeber weigern sollte, die Empfehlung umzusetzen. Auch datenschutzrechtlich gibt es ein Dilemma. Die Maßnahme soll zwar Betroffene schützen. Doch kann es für Arbeitnehmer auch problematisch sein, wenn der Arbeitgeber durch die neue Maßnahme möglicherweise erst von einer Erkrankung erfährt.