Was muss ein:e gut:e Mitarbeiter:in haben? Pünktlichkeit, Loyalität, Geschick? Tja, in einem Unternehmen in Frankreich zählte vor allem eines: um den Job zu behalten musste man ein richtiges Partytier sein. Weil er zu langweilig war, musste ein Mann seinen Arbeitsplatz räumen. Doch dagegen wehrt er sich vor Gericht.

Und bekam jetzt Recht.

Mitarbeiter verweigert Afterwork-Events mit Kolleg:innen – und wird gekündigt

Im Jahr 2015 verlor ein Mitarbeiter aus einem besonders kuriosen Grund seinen Job im Beratungsunternehmen Cubik Partners: Er war zu langweilig. Mr. T. – so der Deckname des Mannes – war als leitender Berater angestellt. Seine Freizeit wollte er jedoch nicht mit Firmenaktivitäten verbringen. Doch von diesen gab es in dem Unternehmen, das seine Verbindung zwischen Arbeit und Spaß gerne betont, zahlreiche. Dazu gehörte auch die „obligatorische Teilnahme an Seminaren und Wochenendveranstaltungen“. Firmenevents, Afterwork-Treffen und Teambuilding-Soireen, die Mr. T nur allzu gerne ausließ. Er weigert sich also, bei diesen Partyabenden dabei zu sein.

Mit drastischen Konsequenzen. Denn 2015 wird Mr. T. gekündigt. Der Grund: Er sei „fachlich inkompetent“ und verkörpere nicht die „Party“-Atmosphäre, die das Beratungsunternehmen sich von seinen Mitarbeiter:innen wünscht. Außerdem sei er langweilig, könne schlecht zuhören und es sei schwierig, mit ihm zu arbeiten, berichtet der „Telegraph“ die Entlassungsgründe.

Doch mit dieser harschen Kündigung gibt sich der Berater nicht zufrieden. Der Franzose reicht deshalb Klage gegen das Unternehmen ein. Immerhin habe er vier Jahre in dem Unternehmen gearbeitet und erst ein Jahr vor seiner Kündigung wurde er sogar befördert! Dass er gekündigt wurde, weil er sich auf den professionellen Teil des Jobs fokussieren möchte, kann er absolut nicht nachvollziehen.

Gericht entscheidet: Kündigung war nicht gerechtfertigt

Was folgt war ein langer Gerichtsprozess, in dem vor allem der Aspekt der Afterwork-Events thematisiert wurde. Denn wie Mr. T. schilderte, waren das vor allem Veranstaltungen, die in „exzessivem Alkoholismus gipfelten, der von Kollegen gefördert wurde, die sehr große Mengen an Alkohol zur Verfügung stellten“. Es waren Events, die „Praktiken beinhalteten, die von Kollegen vorangetrieben wurden, wie Promiskuität, Mobbing und Anstiftung zu verschiedenen Exzessen“. Teil dieser Praktiken waren etwa die Simulationen von sexuellen Handlungen oder eine Aktion, in der Kollegen das Bett mit einem anderen Kollegen teilen mussten.

Ganz schön krasse Arten, den Teamgeist zu fördern. Das sah auch das Gericht so und gab Mr. T Recht. Das Pariser Berufungsgericht entscheid jetzt, dass seine Kündigung also alles andere als gerechtfertigt war. Denn wie Mr. T. vor Gericht betonte, habe er sein Recht in Anspruch genommen „kritisches Verhalten an den Tag zu legen und die Unternehmenspolitik abzulehnen, die auf der Aufforderung zur Teilnahme an verschiedenen Exzessen beruht“.

Das Gericht erklärt, dass es das „Grundrecht auf Würde und Achtung des Privatlebens“ sei und der Mann deshalb vollkommen im Recht war, als er die Teilnahme an den Events ablehnte. Ihn zu entlassen, weil er zu wenig „Spaß“ mitbringe, sei schlichtweg nicht gerechtfertigt. Als Entschädigung bekommt er deshalb 3.000 Euro, die ihm das Unternehmen zahlen muss. Der Mann klagt inzwischen jedoch auf zusätzliche 461.000 Euro Entschädigung. Ob ihm auch diese zugesprochen werden, wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.