Was viele Tierschützer lange gefordert hatten, wird nun wahr: Die Haltung von Hunden und Katzen in Zoohandlungen wird in Österreich verboten. Die zum Verkauf angebotenen Tiere sollen stattdessen in Pflegestellen untergebracht werden. Jene Fachgeschäfte, die am 30. September 2018 eine aufrechte Bewilligung hatten, dürfen die alte Regelung allerdings noch bis Ende 2019 aufrecht erhalten. Weiters verboten wird die rituelle Schlachtung von Tieren außerhalb von zugelassenen Schlachtanlagen oder ohne rechtskräftige Bewilligung.