Es ist heiß, man schwitzt und kann sich in der Arbeit kaum konzentrieren. Am liebsten würden wir jetzt einfach nachhause gehen. Aber wie ist das denn eigentlich wirklich, ab wann bekommt man in der Arbeit hitzefrei?

Wir haben uns schlau gemacht.

Auch bei 35 Grad kein hitzefrei

Die Temperaturen klettern immer weiter nach oben und wandern ins Unerträglich. Einfach Laptop zuklappen und nachhause gehen, das muss doch aber einer gewissen Grad-Anzeige am Thermometer erlaubt sein, oder? Zu schön, um wahr zu sein. Da müssen wir euch leider enttäuschen. Denn laut Arbeiterkammer gibt es in Österreich selbst bei 35 Grad im Schatten keine Hitzeferien fürs Büro. Das gilt auch für Deutschland. Prinzipiell gibt es gar keine gesetzlichen Grundlagen, die festlegen, dass man den Arbeitsplatz verlassen kann, wenn es draußen zu heiß ist. Der Arbeitgeber ist aber dazu verpflichtet, die Büroräume kühl zu halten, um das Arbeiten zumutbar zu machen.

Auch in Deutschland bekommt man nur dann hitzefrei, wenn die Gesundheit in Gefahr ist. Ist man zum Beispiel schwanger oder leidet man an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz kühl und zumutbar ist.

Etwas anders ist das auf Baustellen. Denn für Bauarbeiter (wie etwa Dachdecker, Pflasterer oder Gerüstebauer) gilt das sogenannte Schlechtwetterentschädigungsgesetz. Und dazu zählt auch Hitze. Während die Obergrenze früher bei 35 Grad lag, kann das Arbeiten auf Baustellen seit 1. Mai 2019 bereits ab 32,5 Grad eingestellt werden. Zumindest dann, wenn keine kühle Alternative zum Arbeitsplatz vorhanden ist. Dennoch liegt die Entscheidung darüber beim Arbeitgeber oder dessen Beauftragten, so die Arbeiterkammer.

Arbeitgeber muss sich an Regelungen halten

Dennoch gibt es gewisse Maßnahmen, die Arbeitgeber setzen müssen, um die Temperatur in den Arbeitsräumen regulieren zu können. Denn im Büro hat die Raumtemperatur laut Arbeiterkammer zwischen 19 und 25 Grad Celsius zu betragen. Vor allem in Räumen mit Klimaanlagen sollen die 25 Grad nicht überschritten werden. Sind keine Klimaanlagen vorhanden, so müssen andere Maßnahmen getroffen werden, um die Temperatur zu senken. Zum Beispiel in Form von Jalousien, Ventilatoren oder kühlen Getränke, die bereitgestellt werden. Eine verpflichtende Installation einer Klimaanlage ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Hitze beeinflusst Konzentration

Obwohl es sogar Studien dazu gibt, die zeigen, dass die Leistungsfähigkeit an heißen Tagen und vor allem während der sogenannten „Hundstage“, also den heißesten Tagen im Sommer, bis zu 70 Prozent sinken kann, gibt es kein hitzefrei. Auch die Arbeitsqualität leidet unter der Hitze, außerdem steigt das Unfallrisiko. Zu Hause bleiben dürfen wir aber trotzdem nicht.

Einziger Ausweg: Klimaanlage

Wir müssen euch also leider enttäuschen, selbst bei Temperaturen über 35 Grad müssen wir im Büro bleiben. Da hilft wohl nur die Klimaanlage, wenig Stoff und viiiiel Wasser trinken!