Die österreichische Regierung hat am 18. November im Ministerrat die Regierungsvorlage zum Gesetzespaket gegen Hass im Netz beschlossen. In der Vorlage wurden allerdings Nachjustierungen vorgenommen und Stellungnahmen aus einem Begutachtungsverfahren berücksichtigt.

So gelten die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen. Und die als zu hoch kritisierten Strafandrohungen für Upskirting wurden teils herabgesetzt.

Hass im Netz: Gesetze treten mit 1. Jänner in Kraft

Am 1. Jänner treten neue Gesetze in Kraft, die gegen Hass im Netz vorgehen. Lange schon haben die zuständigen Ministerinnen das neue Gesetzespaket angekündigt, im September stellten sie es schließlich vor. Nun hat der Ministerrat die Regierungsvorlage beschlossen. Allerdings nicht ganz so, wie das im September präsentiert wurde. Nach einem Begutachtungsverfahren hat man nämlich Anpassungen vorgenommen. „Ein guter Tag beginnt mit einer Regierungsvorlage gegen Hass im Netz“, sagte Europaministerin Karoline Edtstadler bei der Vorstellung am 18. November gemeinsam mit Justizministerin Alma Zadic. Das Problem sei akut, und deswegen bestehe Handlungsbedarf, so Edtstadler.

„Hass und Gewalt im Netz begleiten uns schon lange. Und den Worten können rasch Taten folgen„, sagte Zadic. Mit dem „umfassenden Paket“ habe man zum einen die Plattformregulierung geschaffen und zum anderen das Zivil- und Strafrecht angepasst, so die Justizministerin. „Das große Ziel war es, dass Betroffene schneller und kostengünstiger zu ihrem Recht kommen, ihnen Werkzeuge in die Hand zu geben, um sich gegen Hasspostings zur Wehr setzen zu können.“ Das bewerkstellige man mit dem neuen Eilverfahren mittels Antrag auf Unterlassung beim Bezirksgericht, so Zadic.

Upskirting: Geringere Strafen als angedacht

Beim Upskirting sanktioniert man das reine Fotografieren nun aber nur mit bis zu sechs statt den im September präsentierten zwölf Monaten Freiheitsstrafe. Verbreitet man die Bilder auch, bleibt es bei einem Jahr. Unter Upskirting versteht man das heimliche und unerlaubte Fotografieren und Filmen des Intimbereichs unter dem Rock. Betroffen sind meistens Mädchen und Frauen. Die Täter sind meist männlich. In Frankreich, Belgien, Großbritannien und zum Beispiel Australien ist Upskirting bereits eine Straftat. Im Juli zog Deutschland mit einer Gesetzesreform nach. Dadurch müssen die Täter nun mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Auch Österreich will die Gesetzeslücke rund um das heimliche Fotografieren des Intimbereichs schließen. Doch noch bevor das Gesetz in Kraft tritt, rudert man hier wieder ein Stück weit zurück.

„Es ist völlig unverständlich, warum der Strafrahmen beim sogenannten ‚Upskirting‘ wieder von einem Jahr auf sechs Monate herabgesetzt wird“, so SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim in einer Aussendung. „Heimlich intime Fotos von Frauen und Mädchen zu machen und dann womöglich noch im Netz zu verbreiten, ist ein schwerer Angriff auf die Integrität von Frauen und Mädchen und keine Ehrenbeleidigung. Ein Relativieren mit Heruntersetzen der Strafe ist daher völlig unangebracht“, so die Politikerin.

Ein Angriff auf Frauen

Dass das ungewollte Fotografieren intimer Stellen bis jetzt noch keine Straftat war, sollte eigentlich verwundern. Betrachtet man die gesetzliche Entwicklung in unserer Gesellschaft, ist das allerdings wieder etwas weniger verwunderlich. So gibt es erst seit 1977 keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr. Bis 2004 hat man die Vergewaltigung in der Ehe oder in einer außerehelichen Lebenspartnerschaft nur auf Antrag des Opfers verfolgen müssen. Ein abschreckendes Strafmaß bei einem Übergriff wie dem Fotografieren der Intimstellen sollte eigentlich das Mindeste sein, dass sich Frau Anfang des dritten Jahrzehnts im 21. Jahrhundert erwarten kann.

Das Herabsetzen des Strafrahmens bei Upskirting setzt aber ein falsches Signal an die Opfer. Das findet auch SPÖ-Justizsprecherin Yildirim. „Das ist für den Schutz von Frauen und Mädchen kein gutes Signal, hier einen niedrigeren Strafrahmen anzusetzen. Mit einem Strafmaß von sechs Monaten wird der neue Tatbestand in eine gewisse Nähe von Bagatelldelikten gerückt“, so Yildirim.