Der „Grüne Pass“ soll das Reisen innerhalb der EU erleichtern. Dennoch musst du einigen Dinge bei deinem Sommerurlaub beachten – etwa ‚Wie lange muss meine Corona-Impfung her sein, um an mein Urlaubsziel zu kommen?‘ oder ‚Wie lang ist mein negativer Corona-Test gültig?

Wir geben dir einen Überblick.

Einheitliches Reisen mit dem „Grünen Pass“?

Seit Anfang Juli kann man sich in Österreich den „Grünen Pass“ als App herunterladen. So soll der Zugriff auf den EU-konformen Corona-Nachweis einfacher gestaltet werden. Damit kommt passend zur Urlaubssaison eine Erleichterung dazu: Das Reisen soll so einfacher gestaltet werden.

Dennoch gibt es einige Unterschiede bei den EU-Ländern. So ist zwar der QR-Code in der gesamten Europäischen Union vorzeigbar, aber die Gültigkeit der Impfung und die der Corona-Tests variieren. Bei den meisten EU-Ländern muss die zweite Teilimpfung (bei Johnson&Johnson die erste Impfung) mindestens 14 Tage her sein, um in das Land einreisen zu können. Das kann aber von Staat zu Staat unterschiedlich sein. Einen guten Überblick bietet hier die reopen-Website der Europäischen Union. Wer hier sein gewünschtes Urlaubsland in der interaktiven Karte sucht, erfährt alles, über Einreise- und Ausreisebestimmungen. Außerdem kann man auch die Anfahrtsroute eingeben und checken, wie es mit Ländern aussieht, durch die man eventuell durchfahren muss. Welche Länder den QR-Code als Corona-Nachweis akzeptieren, kannst du hier checken.

Das musst du bei der Rückreise beachten:

Bei der Rückreise nach Österreich wird ebenfalls der EU-konforme QR-Code vom „Grünen Pass“ als Corona-Nachweis akzeptiert. Auch hier muss die zweite Teilimpfung (bei Johnson&Johnson die erste Impfung) mindestens 14 Tage her sein. Ansonsten muss ein negativer PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgezeigt werden. Diese Regelung gilt allerdings nur für EU-Länder, die nicht als Risikogebiet eingestuft wurden. Einen genauen Überblick über die Rückreisebestimmungen nach Österreich findest du auf der Website des Außenministeriums.

Der „Grüne Pass“ als Ausdruck, auf der Website oder in der App

Für unseren Sommerurlaub brauchen wir also auf jeden Fall den „Grünen Pass“. Diesen kann man in mehreren Varianten vorzeigen. So kann man ihn zum Beispiel bei einer Apotheke ausdrucken lassen oder aber auch auf der Website des öffentlichen Gesundheitsportals Österreichs öffnen und den QR-Code vorzeigen.

Seit Anfang Juli ist der „Grüne Pass“ außerdem als App für Android und iOS verfügbar. Wer die App „Grüner Pass Österreich“ herunterlädt, braucht nur noch den QR-Code seines digitalen Corona-Nachweises scannen und schon erscheint der „Grüne Pass“ in vereinfachter Form in der App. Angezeigt werden dann nur noch wesentliche Informationen, wie zum Beispiel der Vorname, Nachname, der Corona-Impfstoff und natürlich der EU-konforme QR-Code.