Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe von 15 Jahren gefordert. Pistorius‘ Verteidiger hatten sich gegen eine Gefängnisstrafe ausgesprochen. Die Urteilsverkündung fand heute (21. Oktober) in einem Gericht in Pretoria, Südafrika, statt. Richterin Thokozile Masipa verurteilte den 27-jährigen Sprintstar zudem zu drei Jahren Haft wegen rücksichtsloser Benutzung einer Waffe. Diese Strafe wurde allerdings auf Bewährung ausgesetzt.

 

 

Pistorius erschoss seine 29-jährige Lebensgefährtin im Februar 2013, kurz vor Valentinstag, durch seine Badezimmertür im eigenen Haus. Der südafrikanische Paralympics-Teilnehmer, dem als Kleinkind die Beine unterhalb der Knie amputiert wurden, beteuerte, dass er hinter der Tür einen Einbrecher vermutete und aus Panik heraus handelte. Das Gericht in Pretoria schloss während der Verhandlung vergangenen Monat (12. September) überraschenderweise einen Mord und auch Totschlag aus. Weder die Eltern Steenkamps noch Pistorius‘ Familie oder er selbst zeigten bei der Urteilsverkündung eindeutige Reaktionen.