„Wo haben Sie das her?“, lauteten die erstaunten Worte von Ed Sheeran am zweiten Tag seines Urheberrechtsprozesses in London. Denn vor Gericht ertönten plötzlich Ausschnitte eines bisher noch unveröffentlichten Songs.

Laut dem Anwalt des britischen Popstars sei das ein Versehen gewesen.

Unveröffentlichter Song von Ed Sheeran erklingt im Gerichtssaal

Eigentlich wollte Ed Sheeran im Urheberrechtsprozess rund um seinen Welthit „Shape of You“ klarmachen, dass weder der Song, noch Teile davon geklaut seien. Anders, als es die beiden Songwriter Sami Chokri und Ross O’Donoghue behaupten. Denn laut den Klägern seien Ausschnitte des Liedes ihrem Song „Oh Why“ zu ähnlich. Die Folge: Ein Gerichtsprozess!

Und der verlief bisher alles andere als gut für den Sänger. Denn neben sämtlichen Vorwürfen staunte er nicht schlecht, als an Tag zwei plötzlich ein noch unveröffentlichter Song im Gerichtssaal ertönte. Diese versehentliche Uraufführung ließ den Briten sichtlich geschockt zurück. „Wo haben Sie das her?“, lautete die schockierte Frage von Sheeran.

„Das ist ein Song, den ich letzten Jänner geschrieben habe“, so der mehrfache Grammy-Gewinner vor dem High Court in London.

Laut Anwalt war es ein Versehen

Der Anwalt von Ed Sheeran versuchte, seinen Mandanten zu beruhigen. Es sei ein Versehen gewesen, das durch die Nutzung eines iTunes-Accounts auf dem Computer von Steven McCutcheon, einem der Koautoren von „Shape of You“, zustande gekommen sei. Während dem Prozess sei dann unbeabsichtigt der falsche Ordner auf McCutcheons Computer geöffnet worden.

Der 2017 veröffentlichte Song „Shape of You“, den Sheeran gemeinsam mit John McDaid und McCutcheons geschrieben hat, zählt zu seinen erfolgreichsten überhaupt. Auf Spotify ist der Hit mit über drei Milliarden Aufrufen der meistgestreamte Song. Der Prozess über den Urheberrechtsstreit ist für drei Wochen anberaumt, der hoffentlich ohne weitere plötzliche Uraufführungen verlaufen wird.