Ein tierischer Rechtsstreit tobt derzeit in Sachsen, Deutschland. Ein Großgrundbesitzer zieht es vor, seinem Hund alles zu vermachen. Seine vier Stiefkinder sollen dabei leer ausgehen.

Bernd Engelmann liebt seinen Hund über alles.

Hund Anna soll Alleinerbin werden

Der Ex-Wirt Bernd Engelmann aus dem sächsischen Löbau steht mit seinen 70 Jahren noch recht gut im Leben. „Aber man kommt eben in ein Alter, wo man sich schon mal Gedanken um seinen Nachlass machen muss“, wie deine-tierwelt.de ihn zitiert. Seine geliebte Ehefrau starb 2017. Eigene Kinder hat er nicht. Dafür aber die Riesenschnauzer-Hündin Anna, die er sich nach dem Tod seiner Ehefrau zugelegt hat.

Seither bereichert Anna sein Leben und fühlt sich tierisch wohl auf seinem großen Fluss-Grundstück auf einer ehemaligen Mühlen-Gaststätte, das ein kleines Museum und ein Stückchen Wald beherbergt. Klarer Fall für Bernd: er will Anna und ihren Nachkommen sein Hab und Gut im Wert von 500.000 Euro vermachen. Um nichts dem Zufall zu überlassen, hat er Anna von einem reinrassigen Hund decken lassen und aus dem ersten Wurf einen Rüden behalten. Damit soll der Besitz in Annas Erbfolge bleiben.

Stiftung statt Erbe

Nicht ganz so super finden das die vier Stiefkinder des Ex-Wirts. Die Kinder aus der ersten Ehe seiner Frau sind davon überzeugt, dass ihnen zumindest der Pflichtteil und somit die Hälfte des Erbes zusteht. Weil Tiere in Deutschland (und Österreich) nicht erben können, will Bern seine Anna nun mit einer Stiftung juristisch absichern. Der Gesetzgeber betrachtet Tiere als Dinge. Ohne eine bestimmte Regelung wird das Tier von den Erben neben anderen Nachlassgegenständen mitgeerbt. Dann steht es im Belieben der Erben zu entscheiden, was mit dem Tier geschieht. Die Stiftung wäre für das Wohlergehen des Tieres wie Futter, Tierarztbesuche und Ähnliches bestimmt. 

Eine andere Möglichkeit, um seinem geliebten Haustier sein Erbe zu vermachen, ist eine Person oder eine Institution zu ernennen. So hat es zum Beispiel auch Karl Lagerfeld für seine Katze Choupette gemacht. In den Vereinigten Staaten bieten Banken vermögenden Tierhaltern auch sogenannte „pet trusts“ an, also Treuhandkonten für Haustiere an. Diese sind dazu da, die oftmals ausschweifenden Lebenskosten der Tiere weiter zu erhalten.