Neue Woche, neue Corona-Regeln. Der harte Lockdown, der seit 26. Dezember gilt, wird mit 8. Februar etwas gelockert. Gleichzeitig gibt es in einigen Bereichen aber auch Verschärfungen.

Wer den Überblick verloren hat, was ab heute geht und was nicht, hier eine Zusammenfassung:

Geschäfte

Geschäfte dürfen wieder aufsperren. Allerdings gibt es eine Beschränkung, wie viele Personen sich gleichzeitig im Laden aufhalten dürfen. Pro Kunde oder Kundin müssen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Diese Regelung wird ab 8. Februar übrigens auch auf die Supermärkte ausgeweitet, die bisher nur 10 Quadratmeter pro Kunde zur Verfügung stellen mussten. Die 20-Quadratmeter-Regel gilt in den Geschäften, nicht aber in den allgemeinen Bereichen von etwa Einkaufszentren. Öffnen dürfen die Geschäfte von 6 bis 19 Uhr. Es gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Corona-Regeln für Friseure und Co.

Auch die Friseure können wieder öffnen. Auch andere körpernahe Dienstleister wie Kosmetikstudios, Tätowierer oder Masseure sperren wieder auf. Spontan kann man seine Mähne aber nicht mehr kürzen. Denn um eine dieser Einrichtungen aufsuchen zu können, braucht man einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Und Achtung: Es gelten nur PCR- und Antigen-Tests aus Teststraßen, Apotheken, Laboren und Arztpraxen. Heimtests hingegen werden nicht akzeptiert. Pro Kunde müssen 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Auch hier gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Private Treffen

Ab Montag dürfen sich wieder zwei Haushalte treffen. Aber auch hier gibt es eine Beschränkung: Es dürfen nicht mehr als vier Erwachsene zusammenkommen, mit maximal sechs minderjährigen Kindern. Außerdem gilt das Ganze nur tagsüber, genauer gesagt von 6 bis 20 Uhr.

Ausgangsbeschränkungen in der Nacht

Von 20 bis 6 Uhr nachts gelten die Ausgangsbeschränkungen weiterhin. In dieser Zeit darf man das Haus nur für berufliche Zwecke, sportliche Betätigung und Spaziergänge, Hilfeleistung, Deckung notwendiger Grundbedürfnisse, Abwendung von Gefahren für Leib und Leben sowie unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine verlassen.

Schule

Auch die Schulen öffnen ihre Tore wieder. Aber Achtung: Nur die Volksschulen starten nach den Semesterferien in den vollen Regelbetrieb. Für die Sekundarstufe I und II wird ein Schichtbetrieb eingeführt. Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist ein „Nasenbohrer“-Selbsttest. Will man diesen nicht machen, muss das Kind im Distance Learning bleiben. Für Schüler ab 14 Jahren gilt die FFP2-Maskenpflicht. Kinder ab sechs Jahren müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Übrigens dürfen auch Fahrschulen wieder öffnen. Auch Fahrprüfungen sind wieder möglich.

Zoos

Tierfreunde aufgepasst! Auch Zoos, Tierparks und botanische Gärten können nun wieder besucht werden. Auch hier gilt die 20-Quaratmeter-pro-Kunde-Regelung. Außerdem herrscht FFP2-Maskenpflicht, und zwar auch im Freien. Zoos wie der Tiergarten Schönbrunn vergeben deshalb nur im Voraus gebuchte Online-Tickets inklusive festgelegter Eintrittszeit.  

Museen

Museen, Kunsthallen und Ausstellungshäuser dürfen ebenfalls wieder aufsperren. Wer seinen Horizont zusätzlich erweitern will, kann ab Montag wieder in Bibliotheken und Büchereien gehen. Auch hier gilt 20 Quadratmeter pro Kunde sowie die FFP2-Maskenpflicht.

Corona-Regeln bei der Einreise nach Österreich

Für die Einreise nach Österreich gelten ab 10. Februar neue Bestimmungen. Pendlerinnen müssen dann einmal pro Woche einen negativen Corona-Test vorlegen. Zudem wird eine Registrierung im Rahmen der „Pre Travel Clearance“ vorgeschrieben. Einreisende benötigen ebenfalls einen negativen Test, außerdem bleibt es bei einer zehntägigen Quarantäne. Für berufliche Reisen braucht es einen Beleg wie die Bestätigung des Arbeitgebers. Davon ausgenommen sind nur dringende Reisen im familiären Kreis bzw. zur medizinischen Versorgung.

Weiterhin geschlossen

Geschlossen bleiben weiterhin Gastronomie, Tourismus und Theater. Mitte Februar soll dann entschieden werden, ob Öffnungen ab März möglich sind.