Wie die Regierung rund um Bundeskanzler Sebastian Kurz am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mitteilte, treten in Österreich ab Montag neue Lockdown-Regeln in Kraft.

Die Pandemie sei „nicht vorbei“, so Kurz. Denn die Ansteckungszahlen sind immer noch auf hohem Niveau. Dennoch starten nach dem Wochenende geplante Öffnungsschritte nach dem Lockdown.

Neue Lockdown-Regeln: Handel ab Montag wieder offen

Nach dem zweiwöchigen harten Lockdown treten ab 7. Dezember nun neue Regeln und erste Öffnungsschritte in Kraft. Das teilte die Regierung am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mit. Die Ausgangsbeschränkungen werden gelockert, der Handel darf wieder öffnen und auch die Pflichtschulen sind ab dann wieder offen.

Wir haben alle neuen Regeln ab Montag nochmal für euch zusammengefasst:

Ausgangsbeschränkungen

Wie vor dem harten Lockdown gelten die Ausgangsbeschränkungen ab Montag, 7. Dezember wieder von 20 Uhr abends bis 6 Uhr in der Früh. Den privaten Wohnbereich darf man während dieser Zeit nur aus bestimmten Gründen, wie etwa Arbeit, notwendige Grundbedürfnisse, Pflege anderer Menschen oder Bewegung an der frischen Luft verlassen.

Abstandsregeln & Maskenpflicht

Natürlich gilt auch die Einmeterabstandsregel im öffentlichen Raum zu Personen, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt. Außerdem bleibt auch die Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen aufrecht.

Kontaktbeschränkungen

Die Regeln hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen werden ab Montag leicht gelockert. Untertags dürfen sich Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Und zwar maximal insgesamt sechs Personen und sechs Kinder.

Ausnahmeregeln für Weihnachten

Eigens für Weihnachten gibt es allerdings Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen. Und zwar dürfen sich am 24., 25., 26. und 31. Dezember insgesamt zehn Personen (inklusive Kinder) aus mehreren Haushalten treffen. Zudem gilt die nächtliche Ausgangssperre an diesen Tagen nicht.

Handel & Gastronomie

Der Handel darf ab 7. Dezember wieder öffnen. Auch dort gilt weiterhin Maskenpflicht. Außerdem gilt eine Beschränkung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter. Auch Friseure, Kosmetikstudios und andere körpernahe Dienstleistungen sind ab Montag wieder geöffnet.

Die Gastronomie bleibt allerdings weiterhin geschlossen. Lediglich Speisen dürfen zwischen 6 und 19 Uhr abgeholt werden. Lieferservices bleiben rund um die Uhr erlaubt. Allerdings wird der Verkauf offener alkoholischer Getränke verboten (z.b. Punschstände). Weihnachtsmärkte wird es heuer keine geben.

Schulen & Kindergärten

Pflichtschulen und Kindergärten sind ab 7. Dezember ebenfalls wieder ganz normal offen. Ab einem Alter von zehn Jahren gilt nun außerdem eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Oberstufen und Universitäten werden weiterhin per Distance Learning betreut. Nur Schüler der Maturaklassen dürfen wieder in die Schule gehen.

Veranstaltungen

Veranstaltungen sind weiterhin nicht erlaubt. Es gibt allerdings Ausnahmen für Demonstrationen, religiöse Veranstaltungen und Partei- und Politiktreffen.

Kultureinrichtungen und auch Kinos dürfen ab 7. Jänner unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen. Museen und Bibliotheken sind bereits ab Montag wieder geöffnet.

Tourismus

Hotels bleiben für touristische Zwecke weiterhin geschlossen. Nur für Geschäftsreisende gibt es Ausnahmen.

Sport

Fitnessstudios und Indoor-Sportmöglichkeiten bleiben weiterhin gesperrt. Outdoor-Sportstätten dürfen ab 24. Dezember wieder öffnen. Dazu zählen zum Beispiel auch Skigebiete.

Die neuen, teils gelockerten Maßnahmen gelten ab 7. Dezember und bleiben vorerst bis 6. Jänner aufrecht.