Nach unzähligen Pressekonferenzen, Verschärfungen und Lockerungen, kennt man sich Ende 2020 eigentlich nicht mehr so richtige aus, was während der Pandemie momentan noch erlaubt ist. Zu Weihnachten gelten zudem wieder eigene Regeln. Diese stehen nun fest.

Das Gesundheitsministerium hat den Parlamentsparteien den Entwurf für die entsprechende Verordnung übermittelt, die vom Hauptausschuss beschlossen werden soll.

Weihnachtsfeiern ohne Ausgangsbeschränkung

Die aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen und die Regeln für Zusammenkünfte werden am 24. und 25. Dezember. Für den Heiligen Abend und den Christtag gilt, dass Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen aus höchstens ebenso vielen Haushalten zulässig sind. Masken müssen nicht getragen werden. Das bedeutet also, dass man auch bis nach 20 Uhr mit seinen Verwandten ausgelassen feiern darf, sofern nicht mehr als zehn Personen anwesend sind.

Ab 26. Dezember wieder aktuelle Regeln

Am Stefanitag, also dem 26. Dezember kehrt man zu den aktuell geltenden Regeln zurück. Das bedeutet, dass dann wieder die Ausgangssperre ab 20 Uhr gilt. Von 6 bis 20 Uhr kann sich ein Haushalt mit einem anderen Haushalt treffen – bis zu 6 Erwachsene und sechs Kinder. Neu ist aber, dass ab 26. bei diesen Treffen in Innenräumen Maskenpflicht herrscht.

Reisen zu Weihnachten

Jeder, der ab 19. Dezember einreist, für zehn Tage in Quarantäne. Ausnahmen gelten für Pendler, Pfleger und bei „humanitären Gründen“. Freitesten kann man sich auf eigene Kosten.

Noch keine Regeln für Silvester

Noch keine Regelungen festgelegt sind für Silvester, denn die Verordnung zu den Weihnachtregeln tritt mit 26. Dezember außer Kraft. In Kraft ist sie ab 20. Dezember.