Die Infektionszahlen steigen wieder an. Die Politiker halten Pressekonferenzen. Der Schulstart steht vor der Tür. Welche Corona-Regeln gelten in Österreich eigentlich noch?

Am 2. September gab es eine Pressekonferenz der österreichischen Regierung. Im Vorfeld hatte man über Verschärfungen der Maßnahmen spekuliert. Am Ende wurden nur Empfehlungen gegeben. Außerdem gibt es seit Beginn des Monat Lockerungen für Veranstaltungen. Wer angesichts der Vielzahl an Information verwirrt ist, hat hier einen Überblick über aktuelle Bestimmungen:

Aktuelle verpflichtende Corona-Regeln

Jeder, der täglich mit den Öffis fährt und Erledigungen macht, weiß es: Die MNS-Maske ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten verpflichtend zu tragen. Außerdem muss man in folgenden Bereichen eine Schutzmaske aufsetzen:

  • Taxis und Uber
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, außer es gibt zugewiesene Sitzplätze
  • In Reisebussen, im Innenbereich von Ausflugsschiffen und in Seit- und Zahnradbahnen
  • In Apotheken, Pflegeheimen, Krankenanstalten, Kuranstalten sowie an anderen Orten, an denen gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden
  • Im Lebensmitteleinzelhandel (also nicht nur im Supermarkt, sondern auch in der Bäckerei, Fleischerei und Konditorei etc.)
  • In Tankstellen mit angeschlossenen Berkaufstellen von Lebensmitteln
  • In Banken
  • In Postfilialen und bei Postpartnern
  • Bei Dienstleistung, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen wie beispielsweise eine Plexiglasscheibe vorhanden sind. Das bedeutet also beispielsweise beim Friseur
  • Bei Demos, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann

Achtung! Das sind die landesweit einheitlichen Regelungen zum Tragen von MNS. Zusätzlich gibt es aber noch lokale Regelungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

In Restaurants und anderen Bereichen der Gastronomie müssen Kunden vom Betreten der Einrichtung bis zum Einfinden auf dem Platz gegenüber anderen Kunden, die nicht zu ihrer Besuchergruppe gehören, den Sicherheitsabstand von einem Meter einhalten. Das gilt auch für das Verlassen des Restaurants. Die gesetzliche Sperrstunde ist in Österreich momentan auf 1 Uhr angesetzt. Ab dann darf ein Betrieb nicht mehr geöffnet sein.

Lockerungen bei Veranstaltungen: Das ist die jetzige Situation

Was gilt denn eigentlich als Veranstaltung und dürfen sie stattfinden? Kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen, Vernissagen, Kongresse, Angebote der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, Schulungen und Aus- und Fortbildungen können unter Auflagen stattfinden. Seit September sind limitierte Großveranstaltungen in Österreich übrigens wieder erlaubt. So dürfen also Veranstaltungen bis zu 5.000 Besucher in geschlossenen Räumen wieder stattfinden. Unter freiem Himmel dürfen etwa wieder Fußballspiele bis zu 10.000 Zuseher ausgetragen werden.

Was hat es mit der Corona-Ampel auf sich?

Die österreichische Regierung will künftig auf die sogenannte Corona-Ampel setzen, um Verordnungen und Maßnahmen der Situation in Österreich anzupassen. Um die Corona-Ampel zu verstehen, muss man erst einmal wissen, was ein Cluster ist. Dabei handelt es sich um einen Herd einer Krankheit. Dieser bezeichnet eine Anhäufung einzelner unerwarteter oder ungewöhnlicher Erkrankungsfälle zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort.

Die Corona-Ampel hat vier Farben und soll damit die aktuelle Lage der Pandemie beschreiben. Grün bezeichnet wenige einzelne Fälle von Corona-Infektionen (also sogenannte isolierte Cluster). Gelb beschreibt schon ein mittleres Risiko, also moderate Fälle. Ein hohes Risiko existiert bei der Farbe Orange. Bei der Farbe Rot herrscht bereits ein sehr hohes Risiko, die Ausbrüche sind nicht mehr Clustern zuordenbar. Die Verbreitung ist großflächig. Je nach Risiko wird es künftig neue Regelungen oder Maßnahmen von der Regierung geben.

Regeln zum Schulstart

Im September beginnt wieder die Schule. Die Corona-Ampel soll auch in den Schulen als Orientierungshilfe dienen. Schichtbetrieb und halbe Klassen wie es sie vor den Sommerferien gegeben hat, sind für den Herbst vorerst nicht geplant. Eine Umstellung auf Fernunterricht von zu Hause soll es zudem nur geben, wenn die Ampel auf Rot springt. Bei grüner Ampel herrscht Normalbetrieb mit verstärkten Hygienevorkehrungen, bei gelber Ampel herrscht Maskenpflicht für alle außerhalb der Klasse.