Aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen durch Omikron stellte die Bundesregierung heute die neuen Corona-Maßnahmen vor. Ein neuer bundesweiter Lockdown für alle ist nicht geplant. Stattdessen soll ein Drei-Maßnahmen-Paket das Gesundheitssystem entlasten.

Die aktuellen Maßnahmen betreffen strengere 2G-Kontrollen, neue Quarantäne-Regelungen und schärfere Schutzmaßnahmen.

Das sind die neuen Corona-Maßnahmen

Heute Vormittag beriet die österreichische Bundesregierung in einer Sitzung zusammen mit Gecko und den Landeshauptleuten über die aktuellen Covid19-Maßnahmen. Anlass sind die stark ansteigenden Infektionszahlen durch Omikron. „Wir müssen uns auf eine neue Situation einstellen“, so Bundeskanzler Karl Nehammer. Die neue Virus-Variante sei nun mal wesentlich ansteckender als alle Varianten zuvor. Deshalb einigte sich die Regierung auf ein Drei-Maßnahmen-Paket, um einen neuen Lockdown zu verhindern. Dieses Paket sieht schärfere 2G-Kontrollen, neue Quarantäne-Regelungen und strengere Schutzmaßnahmen vor.

Drei-Maßnahmen-Paket:

1. Stärkere 2G-Kontrollen

Wie in Salzburg müssen Händler und Dienstleister nun auch bundesweit den 2G-Nachweis kontrollieren. Demnach müssen Betriebe den 2G-Nachweis spätestens an der Kassa überprüfen. Wenn Betriebe sich nicht daran halten, können sogar Betretungsverboten ausgesprochen werden. Diese Maßnahmen gelten ab dem 11. Jänner.

2. Neue Quarantäne-Regeln

In Bezug auf die Quarantäne-Regelung wird die Unterscheidung zwischen Kontaktperson 1 und 2 aufgehoben. In Zukunft müssen alle, die Kontakt mit einer infizierten Person hatten, fünf Tage in Quarantäne. Dies gilt aber nicht, wenn man eine infizierte Person mit FFP2-Maske getroffen hat oder dreimal geimpft oder genesen und zusätzlich geimpft ist. Die größte Änderung betrifft das Freitesten. Denn auch Infizierte dürfen sich ab dem 8. Januar nach fünf Tagen mit einem PCR-Test aus der Quarantäne heraustesten.

3. Strengere Schutzmaßnahmen

In einem letzten Punkt sollen auch die Schutzmaßnahmen hochgefahren werden. Denn überall dort, wo im Freien kein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden kann, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Dies betrifft beispielsweise Fußgängerzonen und Warteschlangen. Auch die Gültigkeit des „Grünen Passes“ verkürzt sich von neun auf sechs Monate. Dies tritt ab dem 1. Februar in Kraft.