Der monatelange Kampf um Charlies Leben scheint vorbei zu sein – und er ist verloren. Denn der Europäische Gerichtshof hat nun gegen den Willen der Eltern entschieden, dass die Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen dürfen. Charlie soll sterben.

Der zehn Monate alte Charlie leidet an mitochondrialer Myopathie. Das ist eine seltene Erbkrankheit, die zu Muskelschwund und Hirnschäden führt. Der Junge muss künstlich beatmet werden. Ohne Hilfe kann er Arme und Beine nicht bewegen. Ärzte geben ihm geringe Überlebenschancen, doch die Eltern wollen noch nicht aufgeben – deswegen möchten sie es ein letztes Mal mit einer Spezialtherapie in den USA versuchen, für die sie schon 1,4 Millionen Euro über eine Crowdfunding-Kampagne gesammelt haben. Doch die behandelnden Ärzte sehen auch darin keine Heilungschancen und wollen die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen. 

Alle Instanzen geben den Ärzten Recht

Die Klage der Eltern gegen die Mediziner blieb in Großbritannien erfolglos – die Gerichte erlaubten den Ärzten, die künstliche Beatmung abzubrechen. Nun hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Entscheidung bestätigt. Die Entscheidung ist endgültig: Charlie muss sterben.