Immer wieder tauchte in den vergangenen Tagen die Frage auf, ob man derzeit bei Auslandsreisen rechtliche Probleme mit seinem Arbeitgeber bekommen kann. So fürchteten viele etwa kein Gehalt zu bekommen, wenn man in Zeiten von Corona Urlaub im Ausland macht und dann an Covid-19 erkrankt.

Nun wurde die Rechtslage vom Arbeitsministerium gemeinsam mit den Sozialpartnern konkretisiert.

Auslandsreisen: Arbeitnehmer können problemlos Urlaub machen

Gemeinsam mit Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, ÖGB und der Industriellenvereinigung kam das Ministerium nun zu der Einigung, dass sich Arbeitnehmer in der Regel keine Sorgen um ihr Gehalt machen müssen, wenn sie im Ausland Urlaub machen und trotz Einhaltung der Corona-Auflagen an Covid-19 erkranken. „Sowohl beim Urlaub in Österreich als auch im Ausland gilt, hält man sich an die landesüblichen Covid-Vorsichtsbestimmungen, wird man in der Regel keine Probleme mit der Entgeltfortzahlung bekommen“, heißt es in einer Aussendung des Ministeriums.

Das betrifft allerdings nur Länder der Reisewarnstufe eins bis vier.

Andere Bedingungen bei höhere Reisewarnstufe

Anders ist die Rechtslage allerdings dann, wenn man in Länder reist, für die derzeit eine erhöhte Reisewarnung auf der Stufe fünf oder sechs gilt. Sollte man in einem Land mit erhöhter Reisewarnstufe Urlaub machen und erkranken oder unter Quarantäne gestellt werden, dann ist eine Entgeltfortzahlung nicht gesichert, heißt es aus dem Arbeitsministerium.

Für folgende Länder gilt derzeit eine erhöhte Reisewarnstufe vom Außenministerium:

  • Ägypten
  • Bangladesch
  • Brasilien
  • Chile
  • Ecuador
  • Großbritannien
  • Indien
  • Indonesien
  • Iran
  • Mexiko
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Peru
  • Philippinen
  • Portugal
  • Russland
  • Schweden
  • Senegal
  • Südafrika
  • Türkei
  • Ukraine
  • USA
  • Weißrussland

Außerdem gibt es derzeit zudem partielle Reisewarnungen für die italienische Region Lombardei und für das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Wer in Österreich Urlaub macht und an Corona erkrankt, muss sich jedenfalls keine Sorgen machen. Denn laut Arbeitsministerium sei die Entgeltfortzahlung in dem Fall durch das Epidemiegesetz gesichert. Auf der Webseite des Ministeriums soll es zudem ein Handbuch mit allen konkretisierten Regelungen geben. Ein Gesetz dazu brauche es nicht, da das Handbuch nur als Klarstellung der geltenden Regelungen dienen soll.