In Österreich fällt die Corona-Quarantäne. Das geht aus einer aktuellen Verordnung hervor, die der APA vorliegt. Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven Covid-Test das Haus verlassen – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen.

Die neuen Regeln für Covid-Infizierte gelten ab 1. August.

Quarantäne-Aus in Österreich

Es ist bereits viel spekuliert worden, jetzt ist es fix: In Österreich fällt die Quarantäne-Pflicht für Corona-Infizierte. Das geht nun aus einer Verordnung hervor, die der APA vorliegt. Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen! Allerdings müssen sich Covid-positiv-Getestete an bestimmte Regeln halten. Wer die Wohnung oder das Haus verlässt und andere Personen trifft, muss stets eine FFP2-Maske tragen – außer man ist im Freien und in zwei Metern Abstand zueinander unterwegs.

Demnach sei es erlaubt, in Cafés oder Schwimmbäder zu gehen – trotz positiven Tests, allerdings nur mit Maske. Das heißt, im Lokal sitzen und plaudern geht; etwas konsumieren ist ausdrücklich nicht gestattet.

Betretungsverbote bestehen

Für Infizierte wird es allerdings auch noch bestimmte Betretungsverbote geben. Das gilt für Krankenanstalten ebenso wie Pflege- und Behinderten- und Kureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte. Mitarbeiter*innen dürfen diese Arbeitsorte aber dennoch betreten. Natürlich gilt aber auch hier wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Generell ist Arbeiten mit positivem Test künftig wieder möglich. Das gilt allerdings nicht in Berufen, wo das Tragen einer Maske die Job-Ausübung de facto unmöglich macht, wie bei Logopäden oder Musiker.

Details dazu werden Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher ab 16.30 Uhr in einer Pressekonferenz bekannt geben.