Die türkische Schriftstellerin, Journalistin und Bürgerrechte-Aktivistin Asli Erdogan wurde am 14. Februar vom Vorwurf des Terrorismus freigesprochen. In ihre Heimat möchte sie dennoch nicht mehr zurückkehren.

Die Istanbuler Staatsanwaltschaft hatte bis zu neun Jahre Haft für Erdogan gefordert. Der Freispruch ist überraschend.

Asli Erdogan wurde freigesprochen

Das Gericht in Istanbul hat die seit zwei Jahren in Deutschland im Exil lebende türkische Autorin, die in der Vergangenheit Kolumnen für die pro-kurdische Zeitung Özgür Gündem schrieb, am Valentinstag von den Vorwürfen gegen sie freigesprochen. Die Istanbuler Staatsanwaltschaft hatte ihr Terrorismus vorgeworfen. Das Gericht ordnete zudem auch an, ein Verfahren wegen „Terrorpropaganda“ gegen die Schriftstellerin einzustellen. Ihr hatte man wegen ihrer Tätigkeit für die im August 2016 geschlossene kurdische Zeitung Özgür Gündem „Terrorpropaganda“ für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vorgeworfen.

Man hatte Asli Erdogan 2016 im Rahmen einer Verhaftungswelle nach dem Putschversuch gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan verhaftet. Vier Monate blieb sie in Untersuchungshaft. Danach waren mehrere Monate Ausreisesperre verhängt. Die Vorwürfe waren „Propaganda für eine illegale Organisation“, „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ und „Aufstachelung des Volks zu Hass und Feindseligkeit“. In vier ihrer Texte soll Erdogan 2016 die verbotene kurdischen Arbeiterpartei PKK propagiert und außerdem den türkischen Staat und seine Armee herabgesetzt haben.

Erdogan schließt Rückkehr in ihre Heimat aus

Wenige Tage nach ihrem Freispruch schließt die Schriftstellerin nun eine Rückkehr in ihre Heimat aus. Unter den „gegenwärtigen Umständen“ könne sie nicht in die Türkei zurückgehen, da sie Gefahr laufe, erneut festgenommen zu werden, sagte Erdogan der Nachrichtenagentur AFP in einem Telefoninterview. „Eine weitere Festnahme würde für mich den Tod bedeuten.“ Zudem sei sie selbst vom Freispruch überrascht gewesen. „Ich kann es immer noch nicht glauben, aber wenn es nicht dieser Fall ist, wird es einen anderen Fall geben.“ Jegliche Äußerungen, die sie in Interviews oder an anderer Stelle abgebe, könnten man in einem erneuten Gerichtsverfahren gegen sie verwenden, sagte die 52-Jährige weiter.