Den Kunden wird ebenfalls die zu Unrecht eingeforderte Rechnungsgebühr von 1,51 Euro zurückerstattet, die bisher die Zahlung auf Rechnung betroffen hat. 

Österreichische Amazon-Prime-Kunden können Geld zurückfordern

Amazon hatte den Preis für das Prime-Angebot im Februar 2017 von 49 Euro auf 69 angehoben, beim Studententarif von 24 auf 34 Euro. Nachdem die Arbeiterkammer jetzt gegen die rechtswidrigen Klauseln und Geschäftspraktiken von Amazon geklagt hat, bekommen Kunden nun diese Preiserhöhung aus den Jahren 2017 und 2018 auf Verlangen zurück. Die Rückerstattung erfolgt entweder auf das im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel oder in Form eines Einkaufsgutschein, der zehn Jahre gültig ist.

Amazon-Rückerstattung: So geht’s

Um die Rückerstattung zu erhalten, müssen sich die Kunden bis spätestens 30. Juni diesen Jahres an den Amazon Kundenservice wenden, entweder per E-Mail, Telefon oder Chat. Wer den Kundenservice nicht finden kann, sucht einfach im Suchfeld danach und erspart sich so einiges an Zeit. Bei den Auswahlmöglichkeiten angekommen, wählt man „Prime und Sonstiges“ und als nächstes „AK-Vergleich“ aus. Danach einfach in der E-Mail schreiben, welche Zurückerstattungsmethode man gerne hätte.

Hat man sein Amazon-Prime Konto bereits gekündigt, war aber 2017 und 2018 Kunde, hat man ebenfalls ein Recht auf die Rückerstattung. Entweder wird Amazon das Geld in bar auszahlen oder einen Gutschein anbieten. Dieser muss aber nicht angenommen werden. Es kann auf die Barauszahlung bestanden werden.

Zahlung auf Rechnung: Rechnungsgebühr abgeschafft

Eine weitere Errungenschaften der Arbeiterkammer ist die Rückerstattung der Rechnungsgebühr, die die Zahlung auf Rechnung betroffen hat. Amazon hat dafür bisher eine Gebühr von 1,51 Euro verrechnet. Diese kann jetzt ebenfalls eingefordert werden und zwar für alle Rechnungen, die seit dem 1.11.2009 bezahlt worden sind.