Von 12. Februar bis 12. März 2018 kann jeder Österreicher und jede Österreicherin das Frauenvolksbegehren unterzeichnen. Die BürgerInnen-Initiative fordert grundlegende Rechte der Frau, wie etwa der Beseitigung der Einkommensunterschiede. Jeder – ganz egal ob Mann oder Frau – kann (und sollte) seine Stimme abgeben. Das geht ganz einfach – entweder im Gemeindeamt oder mittels Handysignatur und BürgerInnenkarte (einfach hier lang).

Frauen haben unterschiedliche Bedürfnisse, gehen verschiedene Lebenswege. Trotzdem ist ihnen allen gemein, dass sie aufgrund des sozialen Status Frau immer wieder in ihrem Leben Gewalt, Ausgrenzung, Diskriminierung erfahren. Jede Frau in Österreich kennt das“, schreiben die InitiatorInnen auf der Homepage. Ziel sei es, für die „Sichtbarkeit und Rechte von Frauen in ganz Österreich einzustehen und klare Forderungen an die österreichische Regierung zu stellen.“

Wieso ist es so wichtig ist, eine Unterstützungserklärung für das Frauenvolksbegehren abzugeben:

1. Um die ungerechte Machtverteilung endlich zu beenden.

Frauen machen die Hälfte der Gesellschaft und der Bevölkerung aus, in den Chefetagen sind sie dennoch selten anzutreffen. Das kann und darf so nicht weitergehen.

2. Die Forderungen wollen Probleme bekämpfen, mit denen sich jede Frau alltäglich konfrontiert sieht.

Sei es Armutsgefährung als alleinerziehende Mutter, Diskriminierung, Sexualisierung oder häusliche Gewalt. Frauen werden in vielen Bereichen nicht gleich wertgeschätzt, unterstützt und wahrgenommen, wie Männern. Notwendig sind Vielfalt, Respekt und (zahlenmäßige) Gleichheit auf allen gesellschaftlichen Ebenen sowie auch Absicherung vor Armut. 

3. Weil Diskriminierung am Arbeitsplatz generell endlich der Vergangenheit angehören sollte.

Die Gender-Pay-Gap ist kein Mythos, sondern ein Faktum. Frauen verdienen für gleiche Arbeit und gleiche Ausbildung und Berufserfahrung immer noch nicht dasselbe Gehalt. Der Lohnunterschied beträgt 21,7 Prozent!

4. Weil Frauen endlich selbst bestimmen sollen dürfen, was sie wollen.

„Mädchen und Frauen sollen aufgeklärt, frei von Zwängen und unabhängig über ihre Sexualität bestimmen dürfen. Daher muss ihr Recht, frei über ihren Körper entscheiden zu können, stärker geschützt und nachhaltiger garantiert werden“, so eine der Forderungen. Außerdem werden Frauen vom System oft gezwungen, nach der Geburt nicht wieder Vollzeit zu arbeiten, weil die Möglichkeiten zur Kinderbetreuung fehlen oder zu teuer sind. Das Volksbegehren fordert einen Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, die mit einem Vollzeitjob vereinbar ist – wenn die Eltern das wollen.

5. Weil die Regierung in der Frauen-Politik schwächelt.

Mehr denn je ist es wichtig, das Volksbegehren zu unterzeichnen, denn die aktuelle Mitte-Rechts Regierung beschneidet die Rechte der Frau, indem wieder über Themen wie Abtreibung diskutiert wird. Die konservative Regierung tendiert dazu, die Rolle der Frau in der Gesellschaft wieder als Betreuerin von Haushalt und Kindern zu stilisieren. De facto plant keine der Ministerinnen (!), die Initiative zu unterzeichnen.

Frauenrechte im Lauf der Geschichte

Das Jahr 2018 markiert ein Jubiläumsjahr des Frauenwahlrechts. Seit 1918 dürfen österreichische Frauen wählen (Männer seit 1907) und sind damit ein Teil der Demokratie. In Sachen Gleichberechtigung der Geschlechter hat sich seit dem viel getan, aber leider nicht genug. Nun ist unsere Generation an der Reihe, für ihre Rechte einzustehen.

Seit 1897 dürfen Frauen an den österreichischen Universitäten studieren. 1911 fand der erste internationale Frauentag statt, 20.000 Frauen gingen auf die Straße und kämpften für ihre (und unsere!) Rechte. 1918 gelingt ein wahrer Erfolg – Frauen durften endlich wählen. In der Zeit von 1934-1945 waren die bisher erkämpften Möglichkeiten der Frau deutlich beschnitten. Sie durften kein politisches Amt bekleiden und maximal 10 Prozent dürfen sich an der Universität einschreiben – ihre „Domäne“ waren Haushalt und Kinder. Ab 1970 gibt es weltweit eine Frauenbewegung, in Zuge der in Österreich etwa die sogenannte Fristenregelung (straffrei kann man jetzt bis zum 3. Monat die Schwangerschaft abbrechen) entsteht. 1978 wurde das erste Frauenhaus Österreichs eröffnet. Der langjährige Kanzler Bruno Kreisky ruft erstmals eine Staatssekretärin für allgemeine Frauenfragen und für die Belangen von berufstätigen Frauen ins Amt. Frauen treten als Novum außerhalb der Familien-Bühne auf, denn sie sind auch ohne Kinder ein Teil der Gesellschaft. Seit 1991 gibt es ein Frauenministerium.

Wie geht es jetzt weiter?

Österreichweit sind 8.401 Unterstützungsunterschriften (1 Promille der österreichischen Wohnbevölkerung) auf den Gemeindeämtern notwendig, damit dann das eigentliche Volksbegehren durchgeführt werden kann. Wer jetzt bereits im sogenannten Einleitungsverfahren seine Stimme abgibt, braucht später in der Unterstützungswoche kein weiteres Mal zu unterschreiben. Ab 100.000 Stimmen muss ein Volksbegehren  im Parlament behandelt werden.

Prominenente UnterstützerInnen des Volksbegehrens:

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Schauspielerin Adele Neuhauser
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Schauspieler Manuel Rubey
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Burg-Schauspielerin Mavie Hörbiger
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Autorin Waris Dirie
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Autorin Christine Nöstlinger
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Die österreichische Band - 5/8erl in Ehr'n