In der Schule haben wir viel gelernt. Rechnen, Lesen und Schreiben beispielsweise – oder wie man ein Gedicht analysiert. Spätestens wenn man in die erste eigene Wohnung zieht oder ins Berufsleben tritt, weiß man aber, dass man auch vieles nicht gelernt hat.

Wir haben für euch wichtige Dinge des Erwachsenenlebens zusammgefasst, auf die uns die Schule nicht vorbereitet hat:

1. Welche Stipendien gibt es?

In Österreich müssen wir für das Studium an der Universität zum Glück nichts zahlen. Trotzdem ist es oft schwierig, sich sein Studienleben zu finanzieren, vor allem wenn man nebenbei Miete zahlen muss. Es gibt aber zahlreiche Stipendien, die einen finanziell unterstützen. Auf stipendium.at kann man sich über diverse finanzielle Hilfen, die einem zustehen, erkundigen. Man unterscheidet zwischen Leistungs- und Förderstipendien, staatlichen Stipendien und dem Studienabschluss-Stipendium. Wer im Ausland studieren möchte, muss übrigens keine reichen Eltern haben. Es gibt auch hierfür Programme und Stipendien. Wer wissen möchte ob für ihn etwas dabei ist, kann sich beim österreichischen Austauschdienst schlau machen. Das Fulbright-Programm fördert übrigens jährlich 20 österreichische Studierende und zehn Lehrassistenten.

Für das Leistungsstipendium muss man natürlich die entsprechenden Noten erbringen. Der erwünschte Notendurchschnitt ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Wer Unterstützung bei seiner Abschlussarbeit braucht, könnte ein Förderstipendium bekommen vorausgesetzt die Arbeit wird als förderungswürdig eingestuft. Wer also beispielsweise für seine Arbeit ins Ausland reisen muss, hat die Möglichkeit, sich die Reisekosten zu finanzieren. Staatliche Stipendien sind das Selbsterhalterstipendium oder die Studienbeihilfe. Wen seine Eltern während dem Studium nicht finanzieren können, kann Studienbeihilfe beantragen. Ob man für diese Förderung in Frage kommt, kann man beim Stipendienrechner von der AK herausfinden. Wer unter 29 Jahre alt ist und bis Antritt des Studiums vier Jahre mindestens 8.450 Euro brutto jährlich verdient hat, hat Anspruch auf ein Selbsterhalterstipendium.

2. Welche anderen Möglichkeiten habe ich, mich fortzubilden?

Vielen Schülerinnen wird vor allem die Universität für die Zeit nach der Schule schmackhaft gemacht. Dass es aber auch andere Möglichkeiten gibt, wird oft vernachlässigt. Dabei sind die Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten in Österreich sehr groß. Wer sich direkt nach der Schule unsicher ist, wohin ihn sein Lebensweg führt, kann beispielsweise ein Freiwilliges Soziales Jahr machen. Hier können junge Frauen und Männer unter 24 in einer sozialen Einrichtung die Arbeit mit Menschen kennenlernen. Viel unbekannter ist, dass man auch ein Freiwilliges Umweltjahr machen kann, währenddessen man 10 Monate auf einem Biobauernhof oder in einer Umweltorganisation arbeiten kann.

Wer direkt eine Ausbildung anfangen möchte, aber schon weiß, dass die Uni nichts für einen ist, hat die Auswahl zwischen diversen Diplom-Lehrgängen und Kollegs. Wer übrigens bereits durchgehend mindesten sechs Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt war und sich nun fortbilden möchte, könnte Anspruch auf das Weiterbildungsgeld vom AMS haben. Hier wird ein großer Teil des Gehalts für maximal ein Jahr weiterbezahlt.

3. Wie zahle ich meine Miete?

Jemandem Geld überweisen, ist prinzipiell nicht schwer. Gut zu wissen, wäre allerdings, für was genau ich meine Vermieterin bezahle und welche Rechte ich als Mieterin habe. Was bedeuet eigentlich Mietzins und was sind die Betriebskosten? Hier kann man sich sehr gut von der Abreiterkammer beraten lassen. Wichtig ist zu wissen, dass die Betriebskosten oft nicht im Mietvertrag stehen und Kosten für die Müllabfuhr, Wasser- und Abwassergebühr, Rauchfangkehrung, Schädlingsbekämpfung, Stiegenhaus- und Hofbeleuchtung, Hausbetreuung, Grundsteuer und diverse Versicherungen beinhaltet. Eine Obergrenze für die Rücklagen zu den Betriebskosten ist in Österreich übrigens nicht vorgegeben.

4. Wie mache ich meine Steuererklärung?

Dass wir alle Steuer zahlen müssen, ist bekannt. Da das aber bei Angestellten oft automatisch passiert, kümmern wir uns oft nicht weiter darum. Dabei kann es oft ein Vorteil sein, die sogenannte „Arbeitnehmerveranlagung“ durchzuführen. Auch wer keine Ahnung hat, wie das geht, sollte nicht abgeschreckt sein. Auf Finanzonline geht das ganz einfach. Wer Unterstützung möchte, kann auch zum Finanzamt gehen. In jedem Fall lohnt es sich, im Frühling sein finanzielles Jahr Revue passieren zu lassen. Mindestens 100 Euro bekommt man dabei in den meisten Fällen zurück. Die Arbeitnehmerveranlagung kann man übrigens fünf Jahre rückwirkend beantragen. Wer selbständig ist, muss die sogenannte  Einkommenssteuererklärung machen, da die Steuer ja nicht automatisch vom Gehalt abgezogen wird.

Seit 2018 wird die Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt in vielen Fällen automatisch durchgeführt. Man kann sich darüber freuen oder versuchen, noch mehr herauszuholen. Denn Dinge wie Umschulungskosten, Spenden oder Kirchenbeiträge kann man von der Steuer absetzen. Mehr Geld zur Verfügung haben, schadet nie.