2010 ereignete sich bei der Loveparade in Duisburg ein dramatischer Zwischenfall. Infolge eines Gedränges kamen 21 Personen ums Leben, mehr als 650 Personen wurden verletzt.

Wie das Landesgericht Duisburg heute (4. Mai) bekannt gab, wurde das entsprechende Gerichtsverfahren nun ohne Urteil eingestellt.

Duisburg: Loveparade-Prozess vom Landesgericht eingestellt

Der Gerichtsprozess rund um den Zwischenfall, der sich 2010 bei der Loveparade in Duisburg ereignete und insgesamt 21 Menschen das Leben kostete, ist nun nach 184 Sitzungstagen ohne Urteil eingestellt worden. Das teilte das Landesgericht Duisberg heute (4. Mai) mit. Neben den zahlreichen Toten gab es damals infolge eines Gedränges zudem mehr als 650 Verletzte. Viele davon leben heute noch mit den schmerzhaften Folgen ihrer Verletzungen. Drei leitende Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent landeten schließlich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Das Landesgericht ging allerdings von einer geringen Schuld aus.

Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflagen

Bereits Anfang April schlug das Landesgericht in Duisburg vor, das Gerichtsverfahren der drei Angeklagten ohne Urteil einzustellen. Den Vorschlag begründete man mit erwartenden Corona-Einschränkungen sowie einer absehbaren Verjährung des Tötungsvorwurfs mit Ende Juli. Zudem bot das Gericht den Angeklagten Anfang des Jahres eine Einstellung des Prozesses gegen eine Geldsumme an. Alle drei Angeklagten lehnten jedoch ab. So meinte etwa ein Angeklagter, er wollte nicht auf sein Recht zur Freisprechung verzichten.